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AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäfts und Lieferbedingungen der CITRO UG

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäfts und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge der CITRO UG sowie für die hiermit verbundenen Lieferungen, für die Zusendung von Waren durch die CITRO UG und für sonstige Leistungen der CITRO UG.

(2) Die Allgemeinen Geschäfts und Lieferbedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

§ 2 Vertragspartner

Vertragspartner für alle Verträge ist die CITRO UG, Entenweg 20, 50829 Köln. Sitz der Gesellschaft ist Köln, Registergericht ist das Amtsgericht Köln, HRB93783. Die CITRO UG wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Giancarlo Citro.

§ 3 Vertragsschluß

(1) Die Bestellung erfolgt online auf der Basis unseres Internets Bestellseite bzw. telefonisch oder per Telefax auf Basis des aktuellen Kataloges, jeweils zu den im Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Preisen und unter Verwendung des Bestellformulars. Voraussetzung für die Bearbeitung der Bestellung ist die vollständige und korrekte Eingabe aller erforderlicher Daten im Bestellformular.

(2) Sämtliche Angaben zu Waren und Preisen innerhalb des Bestellvorgangs sind freibleibend. Im Hinblick auf die ständige Entwicklung unserer Produkte behalten wir uns ausdrücklich Änderungen in der Zusammensetzung und Ausführung gegenüber den in unseren verschiedenen Druckschriften und unserem Online Shop gemachten Angaben vor. Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der Lieferfähigkeit dienen. Druck und Schreib sowieso Rechenfehler sowie Irrtümer bleiben vorbehalten.

(3) Preisänderungen, die aufgrund von Krieg, Zöllen, Ein und Ausfuhrgebühren, Devisenbewirtschaftung, Kursschwankungen notwendig werden, bleiben vorbehalten.

§ 4 Lieferbedingungen

(1) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Die CITRO UG bestimmt Versandart, Versandweg und Frachtführer nach freiem Ermessen, sofern nicht ausdrückliche Weisungen durch den Kunden erfolgen.

(2) Die CITRO UG schuldet die Lieferung nur, solange sich genügend Ware im Vorrat des Verwenders befindet und wird von der Lieferpflicht frei, sofern der Vorrat erschöpft ist und die CITRO UG im übrigen kein Verschulden trifft. Die Verantwortlichkeit der CITRO UG im Übrigen bleibt nach Maßgabe des

§ 7 der Geschäftsbedingungen unberührt

Die CITRO UG wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn sie zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Die CITRO UG erstattet in diesem Fall den geleisteten Kaufpreis unverzüglich an den Käufer.

(3) Die CITRO UG ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Der Besteller ist nicht berechtigt, tatsächlich selbständige Teillieferungen zurückzuweisen.

(4) Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die Frist ist eingehalten, wenn die Ware vor Fristablauf an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt ausgeliefert wurde.

(5) Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen (Streik/Aussperrung), gesetzlicher und behördlicher Anordnung (Import/Exportbeschränkungen), Krieg und höherer Gewalt. Schadensersatzansprüche bei Nichteinhaltung der Lieferzeiten aus diesen Gründen ist für den Verlängerungszeitraum ausgeschlossen.

(6) Im übrigen bemüht sich die CITRO UG, schnellstmöglich zu liefern. Die Ware verlässt in der Regel 24Stunden nach der Auftragsbestätigung das Lager, wofür die CITRO UG jedoch im Einzelfall keine Haftung übernimmt. Drei Wochen nach Abgabe der Bestellung ist der Kunde berechtigt, der CITRO UG eine angemessene Lieferfrist mit Ablehnungsandrohung für den Fall der Nichteinhaltung zu setzen und nach Ablauf der Frist, vom Vertrag zurückzutreten.

(7) Der Empfänger ist verpflichtet, die Sendung bei Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen. Er ist des weiteren bei einem Transportschaden verpflichtet, sich diesen unverzüglich vom Anlieferer bestätigen zu lassen und die Bestätigung sowie die beschädigte Ware an die CITRO UG auszuhändigen. Offensichtliche Mängel sind der CITRO UG unverzüglich, jedoch spätestens    innerhalb von sieben Tagen nach Anlieferung anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gelten Schäden als nach dem Transport entstanden.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der CITRO UG bis zur Erfüllung sämtlicher ihr aus der Geschäftsverbindung zum Käufer zustehenden Ansprüche.

(2) Bei Pflichtverletzungen des Käufers (insbesondere Zahlungsverzug) ist die CITRO UG nach erfolglosem Ablauf einer dem Käufer gesetzten angemessenen Nachfrist zur Kaufpreiszahlung zum Rücktritt von sämtlichen zum Käufer bestehenden Verträgen und zum Herausverlangen des Liefergegenstandes berechtigt. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Frist bleiben unberührt. Die Kosten der Rückabwicklung der Verträge bzw. des Rücktransports des Liefergegenstandes hat der Käufer zu tragen.

(3) Der Besteller ist widerruflich berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Besteller tritt schon jetzt sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen nebst Sicherung und Nebenrechten an die CITRO UG ab, welche die Abtretung annimmt.

(4) Von Dritten vorgenommene Pfändungen sowie jede andere Beeinträchtigung der Rechte an der im Eigentum der CITRO UG stehenden Kaufsache sind der CITRO UG unverzüglich anzuzeigen.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Der Kaufpreis ist mit Rechnungslegung und Auslieferung der Ware an den Besteller sofort fällig und zahlbar.

(2) Der Besteller kommt u.a. durch eine Mahnung der CITRO UG in Verzug, spätestens jedoch, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und  Rechnungsstellung oder Empfang der Ware leistet.

(3) Der Besteller hat die Kaufpreisforderung im Falle des Verzuges mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

(4) Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.

§ 7 Gewährleistung

(1) Erklärungen der CITRO UG im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag (z.B. Leistungsbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN Normen usw.) enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen der CITRO UG über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.

(2) Ist der Käufer Kaufmann, so hat der die Ware unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel zu rügen. Nicht rechtzeitig gerügte Ware gilt als genehmigt. Ist der Käufer Verbraucher, so ist er verpflichtet, nicht offensichtliche Mängel in nicht rechtsverjährter Zeit der CITRO UG schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert, wie dem Käufer möglich, zu beschreiben.

(3) Die CITRO UG haftet soweit sie eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstand es übernommen hat oder wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; der Schadensersatzanspruch ist hier jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.Im übrigen haftet die CITRO UG nur für Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.

(4) Die Regelung des Abs. 3 erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher angemessener Aufwendungen, die kausal durch den Vertragsabschluss verursacht wurden.

(5) Die CITRO UG haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Verkäufers für den Schadensersatz neben der Leistung auf 10 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 110 % des Wertes des von der Verzögerung betroffenen Teils der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind auch nach Ablauf einer der CITRO UG gesetzten Frist zur Leistung ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(6) Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz nach den allgemeinen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen Unmöglichkeit nicht geliefert werden kann. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

§ 8 Widerrufsrecht

(1) Die CITRO UG gewährt ausschließlich für Rechtsgeschäfte, die eine natürliche Person zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können das gesetzliche Widerrufs und Rückgaberecht. Durch Annahme der Ware, gilt der Vorgang als gesetzlicher Vertragsabschluss. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei entsiegelten, geöffneten, oder extra angefertigten Waren.

(2) Bei wesentlichen Verschlechterungen behält sich die CITRO UG ausdrücklich vor, Ersatz zu verlangen.

§ 9 Datenschutz

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung verwendet. Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

(1) Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen, aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewährleistungsansprüche wird der Sitz der CITRO UG vereinbart.

(2) Für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten wird Köln als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

(3) Für die Vertragsabwicklung gilt deutsches Recht.